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   LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RJ 147/00   

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https://dejure.org/2003,18710
LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RJ 147/00 (https://dejure.org/2003,18710)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2003 - L 2 RJ 147/00 (https://dejure.org/2003,18710)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2003 - L 2 RJ 147/00 (https://dejure.org/2003,18710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit; Einschränkung der Erwerbsfähigkeit; Belastungsprofil; Zumutbare Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Auszug aus LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RJ 147/00
    Die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als angelernter Arbeiter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprochen hat (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R m. w. N.; abgedruckt als Kurzwiedergabe in SGb 2001, 126).

    Eine derartige Entwicklung ist für den Bereich Zustellerin jedoch nicht ersichtlich (so für den Bereich der Postverteilerin und Briefsortiererin: BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R - abgedruckt in SozR 3-2600 § 43 Nr. 23 - und Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R).

    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn die Einstufung durch qualitätsfremde Merkmale bestimmt ist (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn. 13, 14; BSG, oben genannte Urteile vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R und vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R).

    Das BSG (Urteile vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R und vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R) hat insoweit Arbeiter in einfachen Tätigkeiten den Lohngruppen 1 und 1 a und angelernte Arbeiter den Lohngruppen 2 bis 3 a zugeordnet.

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RJ 147/00
    Eine derartige Entwicklung ist für den Bereich Zustellerin jedoch nicht ersichtlich (so für den Bereich der Postverteilerin und Briefsortiererin: BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R - abgedruckt in SozR 3-2600 § 43 Nr. 23 - und Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R).

    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn die Einstufung durch qualitätsfremde Merkmale bestimmt ist (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn. 13, 14; BSG, oben genannte Urteile vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R und vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R).

    Das BSG (Urteile vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R und vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R) hat insoweit Arbeiter in einfachen Tätigkeiten den Lohngruppen 1 und 1 a und angelernte Arbeiter den Lohngruppen 2 bis 3 a zugeordnet.

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RJ 147/00
    Die Stufe des angelernten Arbeiters wird, da es sich um eine vielschichtige und inhomogene Gruppe handelt, in einen oberen Bereich (mit einer Anlernzeit von mehr als zwölf Monaten bis zu zwei Jahren) und einen unteren Bereich (mit einer Anlernzeit von drei Monaten bis zu zwölf Monaten) unterteilt (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    Dem Angelernten, der innerhalb seiner Gruppe dem oberen Bereich angehört, ist mindestens eine in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen, denn einem solchen Arbeiter sind nur Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes zumutbar, die sich hieraus durch Qualitätsmerkmale, z. B. durch das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder durch die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, herausheben (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94

    Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung der

    Auszug aus LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RJ 147/00
    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB VI vom 02. Mai 1996 (BGBl. I 1996, 659) hat der Gesetzgeber klar gestellt, dass die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit jedenfalls einer vollschichtig einsetzbaren Versicherten außer Betracht zu bleiben hat (vgl. auch Urteil des BSG vom 18. Juli 1996 - 4 RA 33/94).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RJ 147/00
    Nach § 43 Abs. 2 SGB VI können Versicherten grundsätzlich solche Tätigkeiten zugemutet werden, die in ihrer Wertigkeit dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 m. w. N.).
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